• Brandschutztüren

    auf Ihr Gebäude abgestimmt

    Brandschutztüren

Brandschutztüren von Hörmann

Rauch- und Brandschäden können fatale, lebensbedrohliche Folgen haben. Umso bedeutender ist eine sichere Ausstattung mit Feuer- und Rauchschutztüren. Gut, dass Sie sich auf die geprüften und bauaufsichtlich zugelassenen Hörmann Feuer- und Rauchschutztüren verlassen können.

Brandschutz für jede Anforderung

geprüft und bauaufsichtlich zugelassen

Feuerhemmende Stahltüren sind nach DIN 4102-T5 oder DIN EN 1634-1 geprüft und bauaufsichtlich zugelassen. In Brandprüfungen müssen diese Türen nach der Einheits- temperaturkurve mind. 30 Minuten (T30, feuerhemmend), bzw. 90 Minuten (T90, feuerbeständig) standhalten.

perfekt aufeinander abgestimmt

optisch passend

Hörmann Brandschutz-Türsysteme zeichnen sich durch eine durchgängige Optik aus. Der Vorteil für Architekten und Bauherren: Türen unterschiedlicher Funktionsanforderungen, die in der gleichen Gebäudeebene eingebaut sind, passen perfekt zueinander.

individuelle Ausstattung

für alle Vorgaben

Für Fluchttüren nach DIN EN 179 und DIN EN 1125 sind besondere Beschlags- und Schlossausstattungen vorgeschrieben. Hörmann bietet Ihnen für die jeweilige Anforderung eine Vielzahl von Ausstattungsvarianten, wie z. B. Notausgangsverschlüsse nach DIN EN 179 oder Panikverschlüsse nach DIN EN 1125. Das Bild links zeigt eine 2-flügelige Tür mit Panikstangengriff. Paniktürverschlüsse müssen mit minimaler Anstrengung und ohne Vorkenntnis zu öffnen sein. Paniktürverschlüsse kommen zum Einsatz, wenn eine Panik im Gefahrenfall zu erwarten ist. Dies ist der Fall, wenn Menschen im Gebäude mit den Räumlichkeiten nicht vertraut sind und/oder große Menschenmengen flüchten müssen. Ein hohes Panikrisiko ist beispielsweise bei Flughäfen, Nachtclubs, Kinos, Diskotheken, Theatern u.ä. vorhanden. Die Entscheidung über die Anforderung hat in Abstimmung mit den behördlichen Auflagen/Erfordernissen zu erfolgen.


Sicherheit inklusive

einbruchhemmend bis WK3

Seit September 2011 gilt die Normenreihe DIN EN 1627ff für einbruchhemmende Türen. Einbruchhemmende Türen von Hörmann werden seit 1999 nach den europäischen Vorgaben der Vornormen DIN V ENV 1627 bis 1630 geprüft und klassifiziert. Sie unterliegen außerdem einer freiwilligen Güteüberwachung durch eine akkreditierte Prüf- und Zertifizierungsstelle und werden von der Kriminalpolizei empfohlen. Hörmann Brandschutztüren lassen sich optional bis zur Widerstandsklasse WK3 aufrüsten. Wir beraten Sie gerne.