Batterieverordnung



Das BattG setzt die europäische Batterie­richtlinie 2006/66/EG in deutsches Recht um. Es regelt das Inverkehr­bringen, die Rück­nahme und die umwelt­verträgliche Entsorgung von Batterien und Akku­mulatoren.

Das Gesetz trat erstmalig im Jahr 2009 in Kraft und wurde 2021 aktualisiert (BattG2).

Hinweis zum Batteriegesetz
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus und von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, möchten wir Sie gemäß § 18 des Batteriegesetzes (BattG) auf folgendes hinweisen: Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind als Endverbraucher gesetzlich zur Rückgabe verbrauchter Batterien und Akkus verpflichtet. Sie können diese nach Gebrauch wahlweise bei Ihren kommunalen Sammelstellen, im Handel oder direkt bei uns ( Stranghöner GmbH, Alte Bottroper Str. 99, 45356 Essen) zur kostenfreien Entsorgung zurückgeben. Altbatterien enthalten möglicherweise Schadstoffe oder Schwermetalle, die der Umwelt und Gesundheit schaden können. Batterien können wieder verwertet werden, da sie wichtige Rohstoffe wie Eisen, Zink, Mangan oder Nickel enthalten. Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchkreuzten Müll­tonne gekennzeichnet.