Das BattG setzt die europäische Batterierichtlinie 2006/66/EG in deutsches Recht um. Es regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren.
Das Gesetz trat erstmalig im Jahr 2009 in Kraft und wurde 2021 aktualisiert (BattG2).
Hinweis zum Batteriegesetz
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus und von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, möchten wir Sie gemäß § 18 des Batteriegesetzes (BattG) auf folgendes hinweisen:
Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind als Endverbraucher gesetzlich zur Rückgabe verbrauchter Batterien und Akkus verpflichtet. Sie können diese nach Gebrauch wahlweise bei Ihren kommunalen Sammelstellen, im Handel oder direkt bei uns ( Stranghöner GmbH, Alte Bottroper Str. 99, 45356 Essen) zur kostenfreien Entsorgung zurückgeben.
Altbatterien enthalten möglicherweise Schadstoffe oder Schwermetalle, die der Umwelt und Gesundheit schaden können. Batterien können wieder verwertet werden, da sie wichtige Rohstoffe wie Eisen, Zink, Mangan oder Nickel enthalten.
Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchkreuzten Mülltonne gekennzeichnet.