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Service


Wartung



zu Ihrer Sicherheit

Torwartung Sectionaltor

Unser Leistungsspektrum umfasst neben der Montage und Reparatur auch die Prüfung und Wartung aller Tortypen. Prüfpflicht besteht für alle mit einem Antrieb ausgestattete Tore, falls eine gewerbliche Nutzung des Grundstückes oder Gebäudes, auf dem sich die Tore befinden, vorliegt. Hierzu zählen auch Toranlagen, die vermietete Stellplätze abschließen, z.B. Tiefgaragentore. Für Schranken gilt dieselbe Regelung. Als massgebliche Richtlinie für die Prüfung ist in Deutschland die Richtlinie der Berufsgenossenschaft BG 232 (ehemals ZH 1/494) zu beachten. Daneben müssen für neuere Toranlagen auch die aktuellen DIN-EN Normen für Tore, z.B. DIN EN 13241-1, DIN EN 12453 und 12604, berücksichtigt werden.
Die Prüfung hat mindestens einmal im Jahr zu erfolgen und darf nur von einem Sachkundigen durchgeführt werden. Dieser muss Kenntnis über die erforderlichen Sicherheitseinrichtungen aufweisen und die Ergebnisse der Prüfung in einem speziellem Prüf-Protokoll schriftlich festhalten.



Wartung Torantrieb Der Betreiber der Toranlage (z.B. der Vermieter oder Hallenbesitzer) hat für regelmäßige Prüfung Sorge zu tragen und haftet für eventuelle Personen- oder Sachschäden, falls keine Prüfung beauftragt wurde. Es empfiehlt sich im Rahmen der Prüfung gleichzeitig eine Wartung (ähnlich der Autoinspektion) des Tores durchzuführen. Durch Einstellarbeiten (z.B. Justierung der Federspannung) kann die Lebensdauer und somit auch die Wirtschaftlichkeit gerade hoch frequentierten Toren erhöht werden.

Wir schließen in der Regel mit unseren Kunden einen Prüf- und Wartungsvertrag ab, so dass die Prüfung nicht ständig abgerufen werden muss, sondern selbstständig durch uns veranlasst wird. Ein selbst entwickeltes Wartungsprogramm enthält alle wichtigen Tordaten und Wartungshinweise.

Bitte sprechen Sie uns an, falls Sie ein Angebot über die Prüfung und Wartung Ihrer Toranlage wünschen.