Wartung
zu Ihrer Sicherheit
Unser Leistungsspektrum umfasst neben der Montage und Reparatur auch die Prüfung und
Wartung aller Tortypen. Prüfpflicht besteht für alle mit einem Antrieb ausgestattete
Tore, falls eine gewerbliche Nutzung des Grundstückes oder Gebäudes, auf dem sich
die Tore befinden, vorliegt. Hierzu zählen auch Toranlagen, die vermietete Stellplätze
abschließen, z.B. Tiefgaragentore. Für Schranken gilt dieselbe Regelung.
Als massgebliche Richtlinie für die Prüfung ist in Deutschland
die Richtlinie der Berufsgenossenschaft BG 232 (ehemals ZH 1/494) zu beachten.
Daneben müssen für neuere Toranlagen auch die aktuellen DIN-EN Normen für Tore,
z.B. DIN EN 13241-1, DIN EN 12453 und 12604, berücksichtigt werden.
Die Prüfung hat mindestens einmal im Jahr zu erfolgen und darf nur von einem
Sachkundigen durchgeführt werden. Dieser muss Kenntnis über die erforderlichen
Sicherheitseinrichtungen aufweisen und die Ergebnisse der Prüfung
in einem speziellem Prüf-Protokoll schriftlich festhalten.
Der Betreiber der Toranlage (z.B. der Vermieter oder Hallenbesitzer) hat für regelmäßige Prüfung
Sorge zu tragen und haftet für eventuelle Personen- oder Sachschäden, falls keine Prüfung
beauftragt wurde.
Es empfiehlt sich im Rahmen der Prüfung gleichzeitig eine Wartung (ähnlich der Autoinspektion)
des Tores durchzuführen. Durch Einstellarbeiten (z.B. Justierung der Federspannung) kann
die Lebensdauer und somit auch die Wirtschaftlichkeit gerade hoch frequentierten
Toren erhöht werden.
Wir schließen in der Regel mit unseren Kunden einen Prüf- und Wartungsvertrag ab, so dass
die Prüfung nicht ständig abgerufen werden muss, sondern selbstständig durch uns veranlasst wird.
Ein selbst entwickeltes Wartungsprogramm enthält alle wichtigen Tordaten und Wartungshinweise.
Bitte sprechen Sie uns an, falls Sie ein Angebot über die Prüfung und Wartung Ihrer Toranlage wünschen.
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