Schlupftüren
Tipp: Auch als Fluchttür zugelassen
Die Schlupftür ohne Stolperschwelle erfüllt durch die lichte Durchgangsbreite von 940 mm bei einer 42 mm starken Lamelle und einer Torbreite > 2000 mm i.d.R. die Anforderungen als Fluchttür. Dies wird umso wichtiger, als dass insbesondere bei Brandschauen in NRW immer mehr Tiefgaragen mit einer vollwertigen Fluchttür ausgestattet sein müssen.
Anordnung der Schlupfür und Schwellenhöhe
Die Schlupftür kann sowohl links, rechts
oder mittig angeordnet werden, solange sie nicht in den beiden äußeren Feldern positioniert wird.
Die Verglasungsfelder haben standardmäßig eine lichte Durchsicht von 1025 mm. Alle weiteren Felder
werden gleich breit ausgeführt.
Bis zu einer Breite von 5500 ist die Schlupftür mittig mit einer nur 10 mm und an den Rändern 5 mm hohen
Edelstahl-Schwelle versehen. Bei breiteren Toren ist die Schwelle 13 mm hoch.
Schlupftürprofile in eloxiert oder in Torfarbe
links: Beispiel für eloxierten Türrahmen
Steigende Außenböden
Erforderliche Lichtschranke bei schwellenlosen Schlupftüren
Durch die voreilende Lichtschranke kann das Tor - abhängig von Beschlags- und Antriebstyp - zudem mit einer Geschwindigkeit bis zu 30 cm/s statt 20 cm/s geschlossen werden, da die voreilende Lichtschranke früher als die Sicherheitskontaktleiste reagiert.