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Türen


Brandschutz-Türen von Hörmann



KSI T30-2 H3D T30 mit Verglasung

Qualität bis ins Detail

Wir können Ihnen die ganze Palette von Hörmann-Brandschutztüren bieten. Dazu zählen zunächst die feuerhemmenden Brandschutztüren:

link T90 - Türen (ein- und zweiflügelig)
link T90 - Türen (ein- und zweiflügelig)

Diese Türen müssen in einem definierten Brandversuch 30 min bzw. 90 min einer Temperatur von 820 Grad standhalten. Aus den Bauordnungen ergeben sich die Anforderungen, zum Beispiel Abschluss eines Heizungskellers mit einer T30-Tür. Feuer- und Rauchschutztüren sind grundsätzlich selbstschließend ausgestattet. Bei 1-flügeligen Türen erfolgt dies standardmäßig mit einem Federband. Große und schwere 1-flügelige Türen sowie alle 2-flügeligen Türen werden mit einem automatischen Türschließer ausgestattet.

Rauchschutz

Rauchschutztüren sind rauchdicht und verhindern, dass gefährliche Dämpfe und Gase in Nachbarräume des Brandraumes gelangen. Der Rauchabschluss erfolgt seitlich und oben durch umlaufende Dichtungen. Im Bodenbereich kann entweder ein Abschlussprofil mit Dichtung oder - falls eine Stolperkante vermieden werden soll - durch eine absenkbare Bodendichtung eingesetzt werden.

Selbstverständlich können Feuer- und Rauchschutzeigenschaften bei Hörmann-Türen kombiniert werden. Weitere Optionen sind verschiedene Verglasungsarten mit entsprechendem Feuerschutzglas.

Anti-Panik Beschlag

Für Fluchttüren nach DIN EN 179 und DIN EN 1125 sind besondere Beschlags- und Schlossausstattungen vorgeschrieben. Wir bieten Ihnen die jeweiligen Notausgangsverschlüsse, z.B. Antipanikschlösser und Panikverschlüsse mit unterschiedlichen Funktionen.

Bei der Auswahl der Tür und bei Montage ist insbesondere auf die Einbausituation zu achten. Aus der Zulassung ergibt sich welche Zargenart bei welchem Mauerwerk und der jeweiligen Wandstärke eingesetzt werden kann. In der Regel sollte eine Brandschutztür nur vom Fachbetrieb eingebaut werden.